Welche Schritte können das sein?
So können Sie beispielsweise ein anderes Unternehmen für die Korrekturen am Haus beauftragen. Anfallende Kosten dürfen Sie dem ursprünglichen Bauunternehmen in Rechnung stellen. Auch ein Antrag auf Kaufpreisminderung ist möglich. In schweren Fällen können Sie vom Kaufvertrag zurücktreten.
Ganz wichtig: Bei der Abnahme des Hauses sollten Sie immer die gesetzte Frist des Bauunternehmens einhalten. Sonst kann eine fiktive Abnahme stattfinden, bei der auch erhebliche Mängel durchgehen.
Wenn ein Bauunternehmen eine Frist für die Abnahme des Hauses setzt, sollten Sie diese unbedingt einhalten. Andernfalls kann es sein, dass das Haus automatisch als „abgenommen“ gilt. Das nennt man „fiktive Abnahme“. Dadurch könnten Baumängel, selbst größere, als akzeptiert gelten. Das macht es schwieriger, später Ansprüche geltend zu machen.