IHR SCHUTZ IST UNSER ANTRIEB
Unsere einzigartigen Garantien

Damit Ihr Versicherungsschutz so individuell bleibt wie Sie und sich immer an Ihr Leben und Ihre Wohnsituation anpasst, bieten wir Ihnen je nach Produkt fünf Garantien, die Ihren Versicherungsschutz einzigartig machen.

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Die Leistungsgarantie bietet Ihnen den Versicherungsschutz Ihres Vorvertrags. Mit unseren Leistungen on top.

Falls ein Versicherer im Schadensfall einen besseren Schutz bietet, leisten wir im selben Umfang und ziehen mit (ggf. Prämienzuschlag).

Die Innovationsgarantie bietet eine automatische Optimierung Ihres Versicherungsschutzes. Damit bleiben Sie immer up to date.

Mit unserer Austauschgarantie stellen wir sicher, dass wir dauerhaft mit leistungsstarken Versicherungspartnern zusammenarbeiten. Damit garantieren wir Ihnen höchste Produktqualität.

Man weiß nie, was die Zukunft bringt. Mit der Zukunftsgarantie sind "Allgefahren" abgedeckt, die wir heute noch nicht kennen.

SO INDIVIDUELL WIE IHR ZUHAUSE

Unsere Hausratversicherung

Unser Zuhause behütet alles, was wir brauchen – und so vieles, was wir lieben. In jeder Ecke steckt Leben drin: Die Bilder an der Wand, das Spielzeug der Kinder oder die Musikanlage für einen schönen Abend zu zweit. Unser innovatives Hausratkonzept schützt Ihre Wertsachen und liebsten Erinnerungsstücke bestmöglich.

Zuhause, unterwegs oder sogar online - Sie bekommen einen flexiblen Versicherungsschutz, der sich Ihrem Leben individuell anpasst: mit drei Leistungsstufen und optionalen Zusatzbausteinen. Für Sie ist das: Genial. Einfach. Sicher.

Als Single oder Familie, in der WG oder auf Ihrem Grundstück. Vom Mobiltelefon im Auto bis zum antiken Schrank auf dem Dachboden. Mit unserer Hausratversicherung bleiben Sie gelassen und können sich sorglos auf die wirklich wichtigen Dinge in Ihrem Leben konzentrieren.

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Unser Hausratkonzept in drei Leistungsstufen

Wählen Sie den zu Ihrer Lebenssituation passenden Schutz und ergänzen individuelle Bausteine.

STANDARD
  • Höchstentschädigungsgrenze 500.000 EUR
  • Tägliches Kündigungsrecht
  • Wertsachen bis max. 20.000 EUR
TOP

Zusätzlich zu KOMFORT

  • Trickdiebstahl innerhalb und außerhalb des Versicherungsorts (innerhalb bis 3.000 EUR / außerhalb bis 1.000 EUR und Wertsachen bis 250 EUR)
  • Sturm- und Hagelschäden außerhalb des Gebäudes bis 5.000 EUR
  • Cyberrisiken (unter anderem Scheck- und Kreditkartenmissbrauch bis 5.000 EUR)
KOMFORT

Zusätzlich zu STANDARD

  • Diebstahl aus Kraftfahrzeugen, Anhängern, Dachboxen und Wassersportfahrzeugen (ohne Nachtzeitklausel) bis 1.000 EUR
  • Umzugskosten nach einem Versicherungsfall bis 5.000 EUR
  • Grobe Fahrlässigkeit bei Herbeiführung des Versicherungsfalles

Unsere Abschlussempfehlung: Ihr Schutz vor der Sammelgefahr Überschwemmung, Rückstau, Erdbeben, Erdsenkung, Erdrutsch, Schneedruck, Lawinen und Vulkanausbruch.

Unsere Abschlussempfehlung: Bietet Ihnen zusätzlichen Schutz vor Glasbruch von Gebäude- und Mobiliarverglasung ink. Glaskeramik-Kochflächen.

Als Baustein optional möglich: Versichert Gefahren, an die Sie heute nicht denken und die morgen vielleicht eintreten können. Damit sind Gefahren gemeint, die nicht in den Bedingungen ausgeschlossen werden.

Als Baustein optional möglich: Sichert Sie gegen Fahrrad-/ oder Pedelecdiebstahl (ohne Nachtzeitklausel) ab.

Als Baustein optional möglich: Schützt Sie bei Beschädigungen bei einem Unfall mit dem Fahrrad, Umfallen des Fahrrads und mut- oder böswillige Beschädigung.

Fragen und Antworten zu den Top-Highlights

Fahrräder und Pedelecs gehören für viele Menschen fest zum Alltag. Sie stehen zu Hause, im Fahrradkeller, vor dem Büro oder werden unterwegs genutzt. Deshalb ist wichtig zu wissen, wann sie über die Hausratversicherung geschützt sind und wann ein zusätzlicher Schutz sinnvoll ist.

Fahrräder und bestimmte Pedelecs sind als Hausrat mitversichert, wenn sie sich verschlossenen am Versicherungsort befinden. Dazu zählt nicht nur die versicherte Wohnung selbst. Auch gemeinschaftlich genutzte, verschließbare Räume auf dem Grundstück können dazugehören, sofern diese verschlossen sind und dort üblicherweise Hausrat aufbewahrt wird. Das können zum Beispiel Fahrradkeller, Waschkeller oder entsprechend ausgewiesene Stellflächen sein.

Für unterwegs kann der Schutz erweitert werden: Mit dem Zusatzbaustein Fahrraddiebstahl sind Fahrräder, Lastenfahrräder, bestimmte Pedelecs sowie fest mit ihnen verbundene Fahrradanhänger auch außerhalb des Versicherungsortes gegen Diebstahl abgesichert. Voraussetzung ist, dass das Fahrrad nachweislich mit einem verkehrsüblichen Schloss oder auf vergleichbare Weise gesichert war.

Auch Zubehör kann mitversichert sein. Sachen, die nur lose mit dem Fahrrad verbunden sind und regelmäßig mit ihm genutzt werden, sind allerdings nur dann geschützt, wenn sie zusammen mit dem versicherten Fahrrad entwendet werden.

Wer sein Fahrrad noch umfassender absichern möchte, kann zusätzlich eine Fahrrad-Kasko mit Unfallschutz vereinbaren. Dieser Baustein umfasst neben dem Diebstahl auch Schäden, wenn das Fahrrad beispielsweise durch einen Unfall oder durch eine mut- oder böswillige Handlung beschädigt oder zerstört wird. Je Versicherungsfall gilt dabei eine Selbstbeteiligung von 25 Euro.

Wird die Gebrauchsfähigkeit des Fahrrads jedoch nicht beeinträchtigt, zum Beispiel bei einer reinen Schramme oder einem Lackschaden, besteht hierfür kein Versicherungsschutz.

Die Höhe der Entschädigung richtet sich nach dem im Versicherungsschein vereinbarten Betrag. Sowohl für den Fahrraddiebstahl als auch für die Fahrrad-Kasko kann eine Entschädigungsgrenze von bis zu 5.000 Euro vereinbart werden.

Hausrat befindet sich nicht immer nur in den eigenen vier Wänden. Persönliche Dinge werden mit auf Reisen genommen, im Hotelzimmer aufbewahrt oder vorübergehend an einen anderen Ort gebracht. Genau dafür gibt es die Außenversicherung.

Sie schützt versicherte Sachen grundsätzlich weltweit, solange sie sich nur vorübergehend außerhalb des Versicherungsortes befinden. Wie lange der Schutz gilt und bis zu welcher Höhe geleistet wird, hängt vom gewählten Tarif ab:

  • Standard-Schutz: bis zu 3 Monate und bis zu 10 Prozent der vereinbarten Höchstentschädigung von 500.000 Euro
  • Komfort-Schutz: bis zu 8 Monate und bis zu 25 Prozent der vereinbarten Höchstentschädigung von 500.000 Euro
  • Top-Schutz: bis zu 12 Monate und bis zur vereinbarten Höchstentschädigung von 500.000 Euro


Im Komfort- und Top-Schutz geht der Schutz noch weiter. Bestimmte Sport- und Freizeitsachen können innerhalb Deutschlands auch dann versichert sein, wenn sie sich dauerhaft außerhalb Ihrer Wohnung befinden. Im Komfort-Schutz liegt die Entschädigungsgrenze bei 5.000 Euro je Versicherungsfall, im Top-Schutz bei 10.000 Euro. 

Auch Sachen, die sich wegen Ihrer beruflichen Tätigkeit außerhalb der Wohnung befinden, können ab dem Komfort-Schutz innerhalb Deutschlands mitversichert sein, selbst wenn dies nicht nur vorübergehend der Fall ist. Im Komfort-Schutz beträgt die Entschädigungsgrenze 5.000 Euro, davon bis zu 1.000 Euro für Wertsachen. Im Top-Schutz sind es 20.000 Euro, davon bis zu 2.500 Euro für Wertsachen.

Auch besondere Lebenssituationen werden berücksichtigt. Wer sich beispielsweise wegen einer Ausbildung, eines freiwilligen Wehrdienstes, eines Freiwilligen Sozialen oder Ökologischen Jahres oder des Bundesfreiwilligendienstes außerhalb der eigenen Wohnung aufhält, kann weiterhin über die Außenversicherung geschützt sein. Im Standard- und Komfortschutz ist die Entschädigung hierfür auf 20.000 Euro je Versicherungsfall begrenzt. 

Wichtig zu wissen: Auch bei einem Raub kann Außenversicherungsschutz bestehen, wenn versicherte Sachen aufgrund der Androhung einer Gewalttat mit Gefahr für Leib oder Leben an Ort und Stelle herausgegeben oder weggenommen werden. Sachen, die erst auf Verlangen des Täters an den Ort der Wegnahme gebracht werden, sind nicht versichert.

Bei Sturm und Hagel besteht Außenversicherungsschutz grundsätzlich nur innerhalb von Gebäuden.
Das bedeutet, dass sich die versicherten Sachen zum Zeitpunkt des Schadens in einem Gebäude befinden müssen. Das kann z.B. während des Urlaubs in einem Hotelzimmer, einer Ferienwohnung oder grundsätzlich in einem anderen geschlossenen Gebäude der Fall sein.
Ab dem Top-Schutz sind versicherte Sachen zusätzlich auch außerhalb von Gebäuden auf dem gesamten Grundstück, auf dem sich die versicherte Wohnung befindet, bis zu 5.000 Euro gegen Sturm- und Hagelschäden geschützt.

So begleitet Sie Ihre Hausratversicherung auch über die eigene Wohnung hinaus und schützt persönliche Dinge in vielen Alltagssituationen.

Ein Schaden entsteht manchmal schneller, als man denkt. Eine Kerze wird aus den Augen gelassen, ein Fenster nicht richtig geschlossen oder eine andere Unachtsamkeit führt zu einem Schaden am Hausrat. In solchen Situationen stellt sich schnell die Frage, ob die Hausratversicherung trotzdem leistet.

Grundsätzlich kann auch bei grober Fahrlässigkeit Versicherungsschutz bestehen. Gemeint sind Fälle, in denen ein Schaden durch ein besonders unachtsames Verhalten verursacht oder mitverursacht wird. Welcher Schutz besteht, hängt dabei vom gewählten Tarif ab.

Im Standard-Schutz ist die grob fahrlässige Herbeiführung eines Versicherungsfalls bis zu 10.000 Euro mitversichert. Übersteigt der Schaden diesen Betrag, kann die Leistung für den darüberhinausgehenden Teil entsprechend der Schwere des Verschuldens gekürzt werden. 

Ab dem Komfort-Schutz wird bei der grob fahrlässigen Herbeiführung eines Versicherungsfalls auf eine solche Kürzung verzichtet. Das bietet zusätzliche Sicherheit, wenn im Alltag einmal etwas passiert, das durch größere Unachtsamkeit verursacht wurde. 

Im Top-Schutz geht der Schutz noch weiter. Hier sind zusätzlich auch bestimmte grob fahrlässig verletzte Pflichten vor, während und nach einem Schadenfall mitversichert.
Dazu können zum Beispiel die Einhaltung vereinbarter Sicherheitsvorschriften, die unverzügliche Anzeige eines Schadens sowie die Pflicht zur Schadenminderung gehören. Je nach Pflicht verzichtet der Versicherer entweder vollständig oder bis zu einer Entschädigungsgrenze von 10.000 Euro auf den Einwand der groben Fahrlässigkeit. Für darüberhinausgehende Beträge kann die Leistung entsprechend der Schwere des Verschuldens gekürzt werden.

Wichtig zu wissen: Vorsätzlich herbeigeführte Schäden sind nicht versichert. Bei einem echten Missgeschick kann Ihre Hausratversicherung je nach gewähltem Tarif jedoch auch dann Schutz bieten, wenn Ihnen eine größere Unachtsamkeit unterlaufen ist.

Zum Hausrat gehören oft Dinge, die nicht nur persönlich, sondern auch finanziell einen besonderen Wert haben. Dazu zählen zum Beispiel Bargeld, Urkunden und Sparbücher, Wertpapiere, Schmuck, Edelsteine, Perlen, Briefmarken, Münzen und Medaillen sowie Sachen aus Gold oder Platin. Auch Kunstgegenstände, Pelze, handgeknüpfte Teppiche und bestimmte Antiquitäten können zu den versicherten Wertsachen gehören. 

Für Wertsachen gelten besondere Entschädigungsgrenzen. Im Standard-Schutz und im Komfort-Schutz sind Wertsachen bis zu 20.000 Euro je Versicherungsfall abgesichert. Im Top-Schutz erhöht sich die Entschädigungsgrenze auf 50.000 Euro. 

Wie hoch die Entschädigung im Einzelfall ausfällt, hängt insbesondere davon ab, wie die Wertsachen aufbewahrt werden und um welche Art von Wertsache es sich handelt. Befinden sich die Wertsachen innerhalb eines anerkannten und verschlossenen Wertschutzschrankes, gelten die oben genannten Entschädigungsgrenzen. Außerhalb eines solchen Wertschutzschrankes gelten für bestimmte Wertsachen zusätzliche Entschädigungsgrenzen.

Für Bargeld außerhalb eines anerkannten und verschlossenen Wertschutzschrankes sind beispielsweise im Standard-Schutz bis zu 1.000 Euro, im Komfort-Schutz bis zu 1.500 Euro und im Top-Schutz bis zu 3.000 Euro vorgesehen. Auch für Urkunden, Sparbücher, Wertpapiere sowie Schmuck und andere Wertsachen gelten je nach Tarif eigene Grenzen.

Ein anerkannter Wertschutzschrank muss bestimmte Sicherheitsanforderungen erfüllen und entsprechend geprüft sowie, abhängig von seinem Gewicht, fachgerecht gesichert oder eingebaut sein.

Wichtig zu wissen: In besonderen Situationen können für Wertsachen weitere Entschädigungsgrenzen oder Ausschlüsse gelten, zum Beispiel bei bestimmten Diebstahlschäden außerhalb der eigenen Wohnung. Auch im Rahmen der Außenversicherung gelten die besonderen Entschädigungsgrenzen für Wertsachen weiterhin.

Online-Banking, Kartenzahlung und Einkäufe im Internet gehören mittlerweile für viele Menschen zum festen Bestandteil des Alltages. Gleichzeitig können dabei Risiken entstehen, zum Beispiel wenn Zugangsdaten ausgespäht, Karteninformationen missbraucht oder Waren beim Onlinekauf nicht wie vereinbart geliefert werden. Durch den ausschließlich im Top-Schutz enthaltenen Cyberbaustein können auch solche Situationen im vereinbarten Umfang abgesichert sein.

Dazu gehören unter anderem Vermögensschäden durch Phishing, Pharming oder Skimming. Kommt es zu der Situation, dass z.B. beim privaten Online-Banking Zugangsdaten durch eine gefälschte E-Mail oder Webseite erlangt und damit unberechtigte Überweisungen ausgeführt werden, kann Versicherungsschutz bestehen. Die Entschädigung ist hierfür auf 3.000 Euro je Versicherungsfall begrenzt.

Auch beim Online-Shopping kann der Schutz greifen. Versichert sind unter bestimmten Voraussetzungen zum Beispiel Fälle, in denen eine privat gekaufte und bereits bezahlte Ware nicht oder nur teilweise geliefert wird, erheblich von der Beschreibung abweicht oder der Verkäufer eine berechtigte Rückerstattung verweigert. Auch bestimmte Betrugsfälle beim privaten Verkauf über das Internet können berücksichtigt werden. Die Entschädigungsgrenze beträgt 1.000 Euro je Versicherungsfall. 

Darüber hinaus kann ein Missbrauch von Kunden-, Scheck- oder Kreditkarten abgesichert sein, sofern diese infolge eines Versicherungsfalls abhandengekommen sind. Hierfür gilt eine Entschädigungsgrenze von 5.000 Euro je Versicherungsfall. Im Schadenfall müssen unter anderem die Bank und die Polizei informiert und betroffene Karten unverzüglich gesperrt werden. 

Auch private Daten und Programme können mitversichert sein. Werden sie infolge eines versicherten Schadens am Datenträger beschädigt oder gehen verloren, können die notwendigen Kosten für ihre technische Wiederherstellung übernommen werden. Versichert ist dabei die Wiederherstellung der Daten und Programme, nicht der erneute Erwerb von Lizenzen. 

Wichtig zu wissen: Für den Cyber-Schutz vor Phishing, Pharming und Skimming gelten bestimmte Voraussetzungen und Ausschlüsse. Beim Online-Banking müssen beispielsweise übliche Sicherheitsstandards eingehalten und genutzte Geräte entsprechend geschützt werden. Außerdem wird nicht geleistet, soweit etwa die Bank oder ein Zahlungsdienstleister den entstandenen Schaden ersetzt. 

So kann Ihre Hausratversicherung mit dem entsprechenden Cyber-Schutz nicht nur Ihre Sachen zu Hause, sondern auch bestimmte finanzielle Risiken im digitalen Alltag absichern.

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