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Kaminofen-Besitzer aufgepasst: Diese Regeln gelten seit 2025

Seit dem 1. Januar 2025 gelten neue Grenzwerte für Kaminöfen. Haben Sie Ihre Feuerstätte schon überprüft? Was Sie beachten müssen – bevor der Schornsteinfeger klingelt.

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Eva Gür
DOMCURA-Redaktion
Der Kaminofen ist mehr als nur eine Heizquelle

Gemütlich knistert das Holz im Kamin. Wärme breitet sich im Wohnzimmer aus. Ein Gefühl von Geborgenheit entsteht. Der Kaminofen ist mehr als nur eine Heizquelle – für viele ist er ein Lebensgefühl. Doch mit der Feuerromantik kommt auch Verantwortung. Kennen Sie die aktuelle Gesetzeslage?

Seit 2025 gilt: Wer einen Ofen betreibt, muss handeln. Grund sind neue Grenzwerte. Im Fokus steht der Schutz von Umwelt und Gesundheit. Auch für Ihren Versicherungsschutz ist das relevant. Denn nur wenn Sie gesetzeskonform heizen, bleiben Sie im Ernstfall voll abgesichert. Worauf Sie jetzt genau achten müssen, erfahren Sie hier.

Hintergrund der neuen Richtlinien

Die neuen Vorgaben für Kamine beruhen auf der Ersten Verordnung zur Durchführung des Bundes-Immissionsschutzgesetzes (1. BImSchV). Ziel ist es, Feinstaub- und Kohlenmonoxid-Emissionen deutlich zu senken.

Daher gelten seit 2025 folgende Grenzwerte. Sind die Werte höher, dürfen Sie Ihre Feuerstätte nicht mehr betreiben.

Maximaler Feinstaubanteil pro Kubikmeter Abgas:

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Milligramm

Maximaler Kohlenmonoxidanteil pro Kubikmeter Abgas:

0
Milligramm
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Feinstaub – Zahlen & Gesundheit

Feinstaub entsteht vor allem durch das Heizen mit festen Brennstoffen. Laut Europäischer Umweltagentur ist das die Hauptquelle der Belastung im Wohn- und Gewerbebereich. In Deutschland verursachten Holzöfen 2020 rund 18 Prozent der Feinstaubemissionen. Jährlich sterben etwa 70.000 Menschen an den Folgen. Atemwegsprobleme, Herz-Kreislauf-Erkrankungen und ein erhöhtes Krebsrisiko zählen zu den häufigsten Auswirkungen.

Welche Öfen sind von den neuen Richtlinien betroffen?

Die neuen Grenzwerte gelten für Kaminöfen, Kachelöfen und Heizkamine, die zwischen dem 1. Januar 1995 und dem 21. März 2010 installiert wurden. Diese mussten bis spätestens zum 31.12.2024 nachgerüstet oder stillgelegt werden.

Ob Ihr Gerät betroffen ist, zeigt das Typenschild am Ofen. Es nennt Baujahr und Emissionswerte. Ist es nicht mehr lesbar, helfen Prüfberichte oder Herstellerunterlagen weiter.
Allerdings gibt es auch Ausnahmen. Diese Anlagen müssen nicht ersetzt oder nachgerüstet werden:

  • Offene Kamine, die nur gelegentlich genutzt werden
  • Historische Öfen (Baujahr vor 1950)
  • Feuerstätten, die als alleinige Heizquelle dienen


Auch wenn Sie nicht betroffen sind: Eine Modernisierung lohnt sich – für Ihre Gesundheit, Ihre Sicherheit und die Umwelt.
 

Sie erfüllen sich gerade den Traum vom eigenen Haus?

Damit gehen direkt Fragen zum richtigen Versicherungsschutz einher. Dieser DOMCURA Wegweiser unterstützt Sie bei diesem Thema!

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Konsequenzen bei Nichteinhaltung der neuen Regeln

Wer die neuen Richtlinien ignoriert, riskiert viel. Es drohen Bußgelder von bis zu 50.000 Euro.

Schornsteinfegerinnen oder Schornsteinfeger können einen Weiterbetrieb untersagen oder den Ofen direkt stilllegen. Außerdem sind sie verpflichtet, unsachgemäße Feuerstätten bei den zuständigen Behörden zu melden. 

Auch beim Hausverkauf kann ein alter Ofen zum Problem werden. Er kann den Wert der Immobilie mindern und schreckt Käuferinnen oder Käufer ab.

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Zahlen & Fakten

Der Austausch oder eine Nachrüstung kostet. Allerdings überwiegen Sicherheit, Effizienz und Umweltfreundlichkeit klar.

  • Mögliche Bußgelder bei Verstößen: bis zu 50.000 Euro
  • Durchschnittliche Nachrüstkosten für Kaminöfen: ca. 500 bis 2.000 Euro
  • Geschätzter Wertverlust der Immobilie bei nicht-konformen Kaminöfen: bis zu 5 Prozent des Marktwertes.


Reagieren Sie rechtzeitig. Sparen Sie sich Ärger und Kosten.

Frist verpasst? Auch jetzt lohnt es sich noch zu handeln

Man hat nicht immer alles auf dem Schirm. Dennoch gilt: besser spät als nie! Vermeiden Sie unnötigen Ärger und hohe Kosten, indem Sie Ihre Feuerstätte nachträglich überprüfen lassen.

Besitzen Sie einen Holzofen? Dann sollten Sie jetzt aktiv werden. So gehen Sie Schritt für Schritt vor:

#1

Ofen identifizieren: Werfen Sie einen Blick auf das Typenschild. Dieses Schild enthält wichtige Informationen wie Hersteller, Modell, Baujahr und möglicherweise Emissionswerte.

#2

Grenzwerte prüfen: Vergleichen Sie die Emissionswerte mit den gesetzlichen Vorgaben.

#3

Termin mit Schornsteinfeger oder Schornsteinfegerin vereinbaren: Lassen Sie Ihre Feuerstätte fachlich beurteilen.

#4

Maßnahmen ergreifen: Entscheiden Sie, ob eine Nachrüstung, der Austausch oder die Stilllegung notwendig sind.

Versicherungsschutz – so sind Sie auf der sicheren Seite

Im Schadensfall kann ein nicht zulässiger Ofen teuer werden. Kommt es zu Bränden oder Rußschäden, prüft Ihre Wohngebäudeversicherung den ordnungsgemäßen Betrieb Ihrer Feuerstätte. Entspricht diese nicht den gesetzlichen Vorgaben, kann die Leistung gekürzt oder verweigert werden.

Kosten bei Schäden durch unsachgemäßen Betrieb

  • Durchschnittliche Kosten für Brandschäden durch unsachgemäße Nutzung von Kaminöfen: 8.000 bis 15.000 Euro
  • Typische Folgeschäden durch Ruß und Rauch: zusätzliche Kosten in Höhe von ca. 2.500 bis 5.000 Euro


Prävention ist hierbei der beste Schutz. Dazu zählen: Regelmäßige Wartung, sachgerechter Betrieb und die Einhaltung gesetzlicher Vorgaben. So ist im Ernstfall alles abgesichert.
 

Jetzt beraten lassen.

Ihr Kaminofen macht Probleme? Die Wohngebäudeversicherung schützt Sie vor potentiellen Schäden.

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